Gebühren- und Verrechnungsmodell
Nachstehendes Gebühren-/Entgelt-Verrechnungsmodell wurde von den Mitgliedsgemeinden des Abwasserverbandes Wörthersee West mit 01.10.2021 verordnet.
- KANALBEREITSTELLUNGSGEBÜHR/-ENTGELT
Zu verrechnende Bereitstellungsgebühr pro BE
zur Berechnung sind die tatsächlichen BE heranzuziehen„BE“ ist die Bewertungseinheit für Gebäude oder befestigte Flächen, die gemäß Anlage 1 des Kärntner Gemeindekanalisationsgesetzes (K-GKG) berechnet wird. Detailinformation als PDF herunterladen
-
ab dem 01.01.2022 € 134,20
ab dem 01.01.2023 € 134,40
ab dem 01.01.2024 € 134,60
ab dem 01.01.2025 € 134,90 - KANALBENÜTZUNGSGEBÜHR/-ENTGELT
Benützungsgebühr pro m³ verbrauchtes Trinkwasser-
ab dem 01.10.2021 € 2,15
ab dem 01.10.2022 € 2,23
ab dem 01.10.2023 € 2,31
ab dem 01.10.2024 € 2,39 - KANALANSCHLUSSBEITRAG/-ENTGELT
Zu verrechnender Kanalanschlussbeitrag/-entgelt pro BE
(bei Neuherstellung ist mindestens 1 BE zu entrichten)-
€ 2.543,55
Alle Beiträge inklusive 10% USt.
! Wichtiger Hinweis !
Prüfen Sie, aufgrund der neuen Kanalgebührenverordnungen, ob sich der Einbau eines Kanal-Subzählers für Sie lohnen würde.
Eichpflicht für Sub- und Brauchwasserzähler
Der Abwasserverband Wörthersee West erlaubt sich darauf hinzuweisen, dass für die Verrechnung der Kanalgebühren nur geeichte Messgeräte (Kanal-Sub- und Brauchwasserzähler) herangezogen werden dürfen.
Sub- und Brauchwasserzähler unterliegen gem. § 8 Abs. 1 des MEG (Maß- und Eichgesetz) einer 5-jährigen Eichpflicht.
Verwender solcher Messgeräte (Kanal-Sub- und Brauchwasserzähler) sind gem. § 7 Abs. 2 des MEG selbst dafür verantwortlich, dass diese geeicht sind.
Ein entsprechendes Formular für einen Antrag auf Berücksichtigung einer für Kanalgebühren/-entgelt relevanten Wasserzähleinrichtung können Sie hier als PDF herunterladen.