Gebühren- und Verrechnungsmodell
Nachstehendes Gebühren-/Verrechnungsmodell wurde von der Mitgliederversammlung des Abwasserverbandes Wörthersee West am 01. Oktober 2017 zur Umsetzung in den Verbandsgemeinden beschlossen:
- Anschlussbeiträge
- Zu verrechnende Anschlussbeiträge pro BE ¹: € 2.543,55
(zur Berechnung sind mindestens 1 BE heranzuziehen)
- Zu verrechnende Anschlussbeiträge pro BE ¹: € 2.543,55
- Bereitstellungsgebühr
- Zu verrechnende Bereitstellungsgebühr pro BE ¹: € 125,00
(zur Berechnung sind die tatsächlichen BE heranzuziehen)
ab dem 01.01.2020 € 130,00
ab dem 01.01.2021 € 134,00
- Zu verrechnende Bereitstellungsgebühr pro BE ¹: € 125,00
- Benützungsgebühr
- Benützungsgebühr pro m³ verbrauchtes Trinkwasser: € 1,94/m³
ab dem 01.10.2019 € 2,00
ab dem 01.10.2020 € 2,07
- Benützungsgebühr pro m³ verbrauchtes Trinkwasser: € 1,94/m³
Alle Beiträge inklusive 10% MWSt.
¹) BE = Bewertungseinheit; 1 BE = 100 m² Wohnnutzfläche
Investitionskosten, Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt durch Landesmittel (bisher verlorene Zuschüsse, ab 2001 als Darlehen rückzahlbar), Bundesmittel (in Form von Annuitätszuschüssen für auf dem freien Kapitalmarkt aufzunehmende Darlehen) und Anschlussgebühren. Ein Teil der Kanalgebühren (Benützungs- und Bereitstellungsgebühren) wird zur Refinanzierung des noch offenen Differenzbetrages zwischen
Investitionskosten
abzüglich Landesmittel
abzüglich Bundesmittel
abzüglich Anschlussgebühren
= offener Differenzbetrag
verwendet. Das Bauvolumen bis zur Fertigstellung im Jahre 2009 beträgt gemäß aktualisiertem Baukostenzeitplan 2001 € 123,5 Millionen.