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Abwasserverband Wörthersee West

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Kosten

Gebühren- und Verrechnungsmodell

Nachstehendes Gebühren-/Entgelt-Verrechnungs­modell wurde von den Mitgliedsgemeinden des Abwasserverbandes Wörthersee West mit 01.10.2021 verordnet.

  1. KANALBEREITSTELLUNGSGEBÜHR/-ENTGELT
    Zu verrechnende Bereitstellungsgebühr pro BE
    zur Berechnung sind die tatsächlichen BE heranzuziehen

    „BE“ ist die Bewertungseinheit für Gebäude oder befestigte Flächen, die gemäß Anlage 1 des Kärntner Gemeindekanalisationsgesetzes (K-GKG) berechnet wird. Detailinformation als PDF herunterladen

      ab dem 01.01.2022 € 134,20
      ab dem 01.01.2023 € 134,40
      ab dem 01.01.2024 € 134,60
      ab dem 01.01.2025 € 134,90

     

  2. KANALBENÜTZUNGSGEBÜHR/-ENTGELT
    Benützungsgebühr pro m³ verbrauchtes Trinkwasser

      ab dem 01.10.2021 € 2,15
      ab dem 01.10.2022 € 2,23
      ab dem 01.10.2023 € 2,31
      ab dem 01.10.2024 € 2,39

     

  3. KANALANSCHLUSSBEITRAG/-ENTGELT
    Zu verrechnender Kanalanschlussbeitrag/-entgelt pro BE
    (bei Neuherstellung ist mindestens 1 BE zu entrichten)

      € 2.543,55

     

Alle Beiträge inklusive 10% USt.

 


 

! Wichtiger Hinweis !

Prüfen Sie, aufgrund der neuen Kanalgebührenverordnungen, ob sich der Einbau eines Kanal-Subzählers für Sie lohnen würde.

 


 

Eichpflicht für Sub- und Brauchwasserzähler

Der Abwasserverband Wörthersee West erlaubt sich darauf hinzuweisen, dass für die Verrechnung der Kanalgebühren nur geeichte Messgeräte (Kanal-Sub- und Brauchwasserzähler) herangezogen werden dürfen.

Sub- und Brauchwasserzähler unterliegen gem. § 8 Abs. 1 des MEG (Maß- und Eichgesetz) einer 5-jährigen Eichpflicht.

Verwender solcher Messgeräte (Kanal-Sub- und Brauchwasserzähler) sind gem. § 7 Abs. 2 des MEG selbst dafür verantwortlich, dass diese geeicht sind.

Ein entsprechendes Formular für einen Antrag auf Berücksichtigung einer für Kanalgebühren/-entgelt relevanten Wasserzähleinrichtung können Sie hier als PDF herunterladen.

sauberes Wasser, AWV WW :: Foto © Helmut Bolesch

Fäkalienübernahme Entgelt-Verrechnungsmodell

Nachstehendes Entgelt-Verrechnungsmodell wurde von der Mitgliederversammlung des Abwasser- verbandes Wörthersee West am 21.07.2022 einstimmig beschlossen.

  1. FÄKALIENÜBERNAHMEENTGELT
    Zu verrechnendes Entgelt pro m³
    (Übernahmeentgelt inklusive Reinigungspauschale pro m³)

      ab dem 01.10.2022 € 11,15
      ab dem 01.10.2023 € 11,45
      ab dem 01.10.2024 € 11,70
      ab dem 01.10.2025 € 12,00

Alle Beiträge inklusive 10% USt.

! Nicht übernommen werden Abwässer von ausserhalb des Verbandsgebietes !

Allgemeine Verhaltensregeln bei Fäkalienübergabe

Eine Übernahme von Fäkalien ist zu den Betriebszeiten des Abwasserverbandes Wörthersee West möglich.

Für die erstmalige Einleitung ist eine Registrierung erforderlich. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig vor Anlieferung (1 Tag vorher) darum. Details dazu erhalten Sie bei unserem Betriebspersonal oder unter der Telefonnummer 04274 / 52547-17.

Der Abwasserverband Wörthersee West bittet darum, dass bei der Anlieferung der Fäkalien von den Lieferanten die Fäkalienübernahmestation und der Rangierplatz im Hof stets sauber gehalten wird.

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Weitere Informationen
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  • Gebühren- und Entgelt-Verrechnungsmodell</a
  • Bewertungseinheit BE gemäß Anlage 1 K-GKG
  • Antrag Berücksichtigung Wasser­zähl­einrichtung Kanal-Subzähler, Brauch­wasser­zähler, Einbau, Tausch
  • Fäkalienübernahme Entgelt-Verrechnungsmodell

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