Störungsdienst Bereitschafts-Telefon 04274 52547 32
Betriebsstörungen Meldepflicht
Betriebsstörungen der Abwasserableitungsanlagen des AWV WW (wie zum Beispiel Verstopfungen, Rückstau, beschädigte Kanaldeckel, das Aufleuchten der Blink-/Warnleuchten sowie das Ertönen des Störungstones bei den Haupt- und Nebenpumpwerken) sind umgehend dem Abwasserverband Wörthersee West zu melden. In diesem Zusammenhang wird auf die an den Haupt- und Nebenpumpwerken angebrachten Störungshinweise sowie die Kundmachungen der Telefonnummern des Störungsdienstes verwiesen.
Abwässer einleiten
In die öffentlichen Abwasserableitungsanlagen des Abwasserverbandes Wörthersee West dürfen nur häusliche Abwässer bzw. Schmutzwässer keinesfalls aber Niederschlagswässer, Schmelzwässer, Fremd-, Quell-, Grund-, Bach- und Drainage- oder Ölwässer eingeleitet werden. Weitere Details bitten wir Sie den “Einleitebedingungen des AWV WW” zu entnehmen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWV WW in den Bereichen Verwaltung und Betrieb.