Anschlussleitungen
Der Abwasserverband Wörthersee West errichtet den Schmutzwasserkanal (die Abwasserableitungsanlagen) gemäß den derzeit geltenden Förderungsrichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft bis ca. 3 Meter über die Grundstücksgrenze.
Beträgt der Anteil der Objektanschlussleitung außerhalb des anzuschließenden Objektes, das innerhalb der von der Gemeinde beschlossenen “Gelben Linie” liegt, mehr als 30 Meter, so werden 30 Meter der Inneninstallation zugerechnet. (30 m – Regel)
Der über 30 Meter hinausreichende Anteil der Objektanschlussleitung – (des Anschlusskanals, größer 30 m) wird auf Kosten des Abwasserverbandes Wörthersee West errichtet. (Verbandsbeschluss).
Haushebeanlage
Ergibt auf Basis einer Variantenuntersuchung die volkswirtschaftliche Vergleichsrechnung (Barwertmethode), dass auf Grund topografischer (geländebedingter) Gegebenheiten die abwassertechnische Entsorgung eines Objektes durch eine Haushebeanlage günstiger ist, werden unter bestimmten Voraussetzungen (Abschluss einer entsprechenden privatrechtlichen Vereinbarung zwischen AWV WW und Objekteigentümer(n)) die Errichtungs-, Wartungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten dieser Anlage vom Abwasserverband Wörthersee West bezahlt (Verbandsbeschluss).
Technische Voraussetzungen
Die Objektanschlussleitung vom Anschlussschacht bzw. von der Anschlussmöglichkeit an die Abwasserableitungsanlage des Abwasserverbandes Wörthersee West bis zum Objekt oder bis zur bestehenden Hauskläranlage (Grube) ist auf Kosten des Kanalanschlusswerbers zu errichten und zu betreiben. (Wartung und Instandhaltung) (siehe 30 m – Regel, Verbandsbeschluss)
- Als Mindestdimension ist die DN 150 (150 mm) vorzusehen.
- Gefälle 2 %
- Mindestüberdeckung bis zum Rohrscheitel 80 cm (Geländeoberkante bis Rohroberkante)
- Es dürfen nur normgeprüfte Kanalrohre verwendet werden.
- Der Objektsanschluss bzw. die Objektanschlussleitung ist sach- und fachgerecht herzustellen.
- Das bis zur Inbetriebnahme (Anschluss an die Abwasserableitungsanlage des AWV WW) dicht verschlossene Ende der neu verlegten Objektanschlussleitung ist von drei Fixpunkten aus (Hausecken, Grenzsteinen, Bäumen usw.) höhen- und lagenmäßig zu vermessen.
- Die Ergebnisse sind in einer entsprechenden Skizze festzuhalten.
- Die Objektanschlussleitungen sind vor Inbetriebnahme einer Dichtheitsprüfung mittels Luft gemäß ÖNORM zu unterziehen und die Ergebnisse im Zuge der Abnahme entsprechend den beim AWV WW erhältlichen Mustern “Abnahmeprotokoll” nachzuweisen.
Die Abnahmen insbesondere im Bereich der Anschlüsse an die Objektausleitungen sind bei offenen Rohrgräben (Rohrkünetten) von einem Fachmann durchzuführen. Erfolgt die Abnahme nicht durch die Baubehörde oder den Abwasserverband Wörthersee West, sind diese Stellen rechtzeitig über den Abnahmetermin telefonisch oder schriftlich in Kenntnis zu setzten und das Abnahmeprotokoll vollständig ausgefüllt zu übermitteln.
Gleichzeitig mit der Einleitung der häuslichen Abwässer in die öffentlichen Abwasserableitungsanlagen des Abwasserverbandes Wörthersee West sind der Zählerstand und die Nummer der Wasseruhr in das Abnahmeprotokoll einzutragen, damit die Kanalgebühr korrekt verrechnet werden kann.
Rückstauebene
Als maßgebliche Rückstauebene für die zu entwässernden Grundstücke und Objekte wird für die Abwasserableitungsanlagen des Abwasserverbandes Wörthersee West gemäß ÖNORM B 2501, Pkt. 3.7.2 die Straßenhöhe (Geländehöhe, Abdeckungshöhe) an der Anschlussstelle mit einem Zuschlag von 10 cm festgelegt. Erhöht sich auf Grund von vorgeplanten Straßenbauten (Geländekorrekturen) dieser Höhenpunkt, ist dies zu berücksichtigen.
Die Eigentümer und/oder Betreiber von angeschlossenen Objektanschlussleitungen haben geeignete Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Schäden an ihren Objekten durch Rückstau bis zur Höhe der festgesetzten Rückstauebene entstehen.